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Betreuung von Versorgungswerken und versicherungsmathematische Gutachten erstellen
Einrichtung, d.h. zwischen dem Zeitpunkt der Erteilung eines Versorgungsver- sprechens ganz gleich in welchem Durchführungsweges - und dem Eintritt des Versorgungsfalles können mehrere Jahrzente liegen. Während dieses gesamten Zeitraumes unterliegt die betriebliche Altersversorgung und somit einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die Eckdaten für das Versorgungssystem vorgeben. Im steten Fluß der zeitlichen Veränderungen von Steuer- und Arbeitsrecht verändern sich somit zwangsläufig die Rahmenbedingungen der betrieblichen Versorgungs- einrichtungen. Hinzu kommt noch die sich ändernde Rechtssprechung und immer neue Erlasse der Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger. einer betrieblichen Altersversorgung zu erkennen und zu nutzen. Für ihn ist vielmehr unerläßlich, sich und sein System der betrieblichen Versorgung immer wieder aufs neue den sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen, um damit die Kosten der Versorgung und betriebswirtschaftich überschaubar zu halten und zudem das Versorgungsrisiko zu begrenzen. Daher gibt es verständlicherweise nur wenig Möglichkeiten, einen für die Unternehmer und das in seinem Betrieb bestehende Versorgungssystem brauchbaren Leitfaden zu erhalten. Um die notwendigen Schritte bei der Einrichtung oder Veränderung und Anpassung der betrieblichen Versorgung zu tun, ist es vielmehr notwendig, in langjähriger Praxis gewonnene Erfahrung und Kenntnisse einzusetzten. Die BEGA Beratungs- und Betreuungsgesellschaft für betriebliche Altersversorgung als kompetenter Partner bietet Unternehemen, deren Mitarbeitern sowie Verbänden und Vereinen umfassende Dienstleistungen, damit eine optimale Altersversorgung gewähr- leistet ist.
Für leitende Mitarbeiter
Wie arbeitet die BEGA Am Anfang steht in der Regel das Gespräch mit dem Unternehmer oder seinem mit der betrieblichen Altersversorgung betrauten Vetreter. In diesem ersten Gespräch wird ausschließlich die Problemstellung besprochen und festgelegt, ob und in welchem Umfang wir für Sie tätig werden können. Dieses Gespräch ist für den Interessenten mit keinerlei Kosten verbunden. Nach diesem Gespräch wird dem Interessenten ein Beratungsangebot mit einem dem Arbeits- und Zeitaufwandaufwand entsprechenden Honorar unterbreitet. Die Klärung einfacher Fälle oder routinemäßiger Berechnungen kann schriftlich erfolgen. Die Ergebnisse der Arbeit werden in einem shriftlichen Bericht, Gutachten o.ä. festgehalten und bei Bedarf beim Kunden persönlich erläutert. Selbstverständlich stehen dem Kunden die Mitarbeiter der BEGA auch bei der Umsetztung der erarbeiteten Verbesserungsvorschläge hilfreich zur Seite. Wichtig: Ein erstes Informationsgespräch ist für den Interessenten mit keinen Kosten oder Verpflichtungen verbunden. Hierfür benötigt man in der Regel 1-2 Stunden. Eine Zeit, die mit Sicherheit gut investiert ist. Sollten wir Sie neugierig gemacht haben, würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns in Kontakt treten würden.
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