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Zahlungsschwierigkeiten

Vor finanziellen Engpässen sind heute die wenigsten wirklich sicher. In solchen Fällen ist eine

unüberlegte Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung sicher die unglücklichste Lösung.

Wir helfen Ihnen - je nach Ihren Bedürfnissen und der Vertragsgestaltung bieten wir

vorteilhaftere Lösungen an:

1. Gewährung eines Policendarlehens oder Auszahlung Ihres Guthabens,

2. Die Risikozwischenversicherung,

3. Die Beitragsfreistellung,

4. Eine Herabsetzung der Versicherungssumme,

5. Die Verlegung des Versicherungsbeginns und des -ablaufs,

6. Der Ausschluß weiterer Dynamiken,

7. Die Verrechnung der Überschüsse mit den Beiträgen,

8. Die Änderung der Zahlungsweise

1. Bei der Gewährung eines Policendarlehens vereinbaren wir mit Ihnen, daß Sie bereits zu

einem früheren Zeitpunkt, als dem vereinbarten Versicherungsablauf, einen Teil oder Ihr ganzes

angesparten Kapital ausgezahlt bekommen. Dabei ist Ihnen die Wahl des Zeitpunktes der Tilgung

freigestellt. Spätestens zum Versicherungsablauf wird die Ablaufleistung dann um die

Vorrauszahlung gekürzt. Da der Zinssatz variabel ist und der Versicherungsvertrag bestimmte

Voraussetzungen erfüllen muß, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Vermittler oder unserem

Kundenservice.

2. Die Risikozwischenversicherung bewirkt, daß Ihnen der volle Hinterbliebenenschutz erhalten

bleibt, Sie jedoch für einen längeren Zeitraum einen erheblich geringeren Beitrag zu zahlen haben.

Nach Ablauf dieser Zeit können Sie dann die fehlenden Beitragsteile nachzahlen. Wir müßten dafür

den gleichen Zins erheben, wie bei einem Policendarlehen. Da der Zinssatz variabel ist und der

Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß, informieren Sie sich bitte bei

Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice.

3. Eine Beitragsfreistellung hat zur Folge, daß Sie ab dem Zeitpunkt dieser Maßnahme keine

Beiträge mehr zu entrichten haben. Die Versicherungsleistung wird dann entsprechend den

vertraglichen Gegebenheiten reduziert. Da der Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen

erfüllen muß, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice.

4. Eine Herabsetzung der Versicherungssumme bedeutet gleichzeitig eine Reduzierung des

künftig zu zahlenden Beitrages, der Ablaufleistung und der Todesfallsumme. Die Beiträge werden

dann nur noch für die geringere Versicherungssumme erhoben. Da bestimmte Voraussetzungen

erfüllen muß, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice.

5. Durch die Verlegung des Versicherungsbeginns und des -ablaufs wird erreicht, daß die

Dauer der Beitragszahlung verlängert werden kann, was eine Reduzierung des Beitrags zu Folge hat.

Da der Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß, informieren Sie sich bitte

bei Ihrem Vermittler oder unserem Kundenservice.

6. Durch den Ausschluß weiterer Dynamiken wird vermieden, daß die Beiträge künftig weiter steigen.

Der Zweck einer Dynamik besteht in der Anpassung der Versicherungsleistung an die steigenden

Lebenshaltungskosten. Die beabsichtigte Bewahrung Ihrer Kaufkraft wird durch den Ausschluß

gefährdet.

7. Werden die erwirtschafteten Überschußanteile mit den Beiträgen verrechnet, reduzieren sich diese

erheblich. Da die Überschußanteile während der Vertragslaufzeit erfahrungsgemäß steigen, erreicht

man eine sinkende Beitragslast. In der Ablaufleistung sind dann wesentlich weniger Überschußanteile

enthalten, so daß diese geringer ausfällt als eventuell angenommen. Die Versicherungssumme bleibt

in voller Höhe erhalten.

8. Durch die Änderung der vereinbarten Zahlungsweise Ihrer Beiträge erreichen Sie eine Entlastung zum

Jahrestag Ihres Versicherungsvertrages. Statt eines Jahresbeitrages kann dieser in kleinere Teile

gegliedert werden. Möglich sind dabei montliche, vierteljähliche und halbjährliche Zahlungweisen.

 

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