Zahlungsschwierigkeiten
Vor
finanziellen Engpässen sind heute die wenigsten
wirklich sicher. In solchen Fällen ist eine
unüberlegte
Kündigung einer bestehenden Lebensversicherung
sicher die unglücklichste Lösung.
Wir
helfen Ihnen - je nach Ihren Bedürfnissen und der
Vertragsgestaltung bieten wir
vorteilhaftere
Lösungen an:
1.
Gewährung eines Policendarlehens oder
Auszahlung Ihres Guthabens,
2.
Die Risikozwischenversicherung,
3.
Die Beitragsfreistellung,
4.
Eine Herabsetzung der Versicherungssumme,
5.
Die Verlegung des Versicherungsbeginns und des
-ablaufs,
6.
Der Ausschluß weiterer Dynamiken,
7.
Die Verrechnung der Überschüsse mit den
Beiträgen,
8.
Die Änderung der Zahlungsweise
1.
Bei der Gewährung eines Policendarlehens
vereinbaren wir mit Ihnen, daß Sie bereits zu
einem
früheren Zeitpunkt, als dem vereinbarten
Versicherungsablauf, einen Teil oder Ihr ganzes
angesparten
Kapital ausgezahlt bekommen. Dabei ist Ihnen die Wahl des
Zeitpunktes der Tilgung
freigestellt.
Spätestens zum Versicherungsablauf wird die
Ablaufleistung dann um die
Vorrauszahlung
gekürzt. Da der Zinssatz variabel ist und der
Versicherungsvertrag bestimmte
Voraussetzungen
erfüllen muß, informieren Sie sich bitte bei
Ihrem Vermittler oder unserem
Kundenservice.
2.
Die Risikozwischenversicherung bewirkt, daß
Ihnen der volle Hinterbliebenenschutz erhalten
bleibt,
Sie jedoch für einen längeren Zeitraum einen
erheblich geringeren Beitrag zu zahlen haben.
Nach
Ablauf dieser Zeit können Sie dann die fehlenden
Beitragsteile nachzahlen. Wir müßten
dafür
den
gleichen Zins erheben, wie bei einem Policendarlehen. Da
der Zinssatz variabel ist und der
Versicherungsvertrag
bestimmte Voraussetzungen erfüllen muß,
informieren Sie sich bitte bei
Ihrem
Vermittler oder unserem Kundenservice.
3.
Eine Beitragsfreistellung hat zur Folge, daß
Sie ab dem Zeitpunkt dieser Maßnahme keine
Beiträge
mehr zu entrichten haben. Die Versicherungsleistung wird
dann entsprechend den
vertraglichen
Gegebenheiten reduziert. Da der Versicherungsvertrag
bestimmte Voraussetzungen
erfüllen
muß, informieren Sie sich bitte bei Ihrem
Vermittler oder unserem Kundenservice.
4.
Eine Herabsetzung der Versicherungssumme
bedeutet gleichzeitig eine Reduzierung des
künftig
zu zahlenden Beitrages, der Ablaufleistung und der
Todesfallsumme. Die Beiträge werden
dann nur
noch für die geringere Versicherungssumme erhoben.
Da bestimmte Voraussetzungen
erfüllen
muß, informieren Sie sich bitte bei Ihrem
Vermittler oder unserem Kundenservice.
5.
Durch die Verlegung des Versicherungsbeginns und
des -ablaufs wird erreicht, daß die
Dauer der
Beitragszahlung verlängert werden kann, was eine
Reduzierung des Beitrags zu Folge hat.
Da der
Versicherungsvertrag bestimmte Voraussetzungen
erfüllen muß, informieren Sie sich bitte
bei Ihrem
Vermittler oder unserem Kundenservice.
6.
Durch den Ausschluß weiterer Dynamiken wird
vermieden, daß die Beiträge künftig
weiter steigen.
Der Zweck
einer Dynamik besteht in der Anpassung der
Versicherungsleistung an die steigenden
Lebenshaltungskosten.
Die beabsichtigte Bewahrung Ihrer Kaufkraft wird durch
den Ausschluß
gefährdet.
7.
Werden die erwirtschafteten Überschußanteile
mit den Beiträgen verrechnet, reduzieren sich diese
erheblich.
Da die Überschußanteile während der
Vertragslaufzeit erfahrungsgemäß steigen,
erreicht
man eine
sinkende Beitragslast. In der Ablaufleistung sind dann
wesentlich weniger Überschußanteile
enthalten,
so daß diese geringer ausfällt als eventuell
angenommen. Die Versicherungssumme bleibt
in voller
Höhe erhalten.
8.
Durch die Änderung der vereinbarten
Zahlungsweise Ihrer Beiträge erreichen Sie eine
Entlastung zum
Jahrestag
Ihres Versicherungsvertrages. Statt eines Jahresbeitrages
kann dieser in kleinere Teile
gegliedert
werden. Möglich sind dabei montliche,
vierteljähliche und halbjährliche
Zahlungweisen.
nach
oben